Heute im Gebührenrätsel dann etwas zum Vorschuss (§ 9 RVG), und zwar:
„In einer Bußgeldsache schicke ich eine Vorschussrechnung an die RSV, das Verfahren ist noch bei der Bußgeldbehörde anhängig. Es wurde Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt und näher vorgetragen.
Ich mache u.a. auch die VG für das gerichtliche Verfahren und eine TG für die Hauptverhandlung geltend. Die RSV will jetzt die Ladung haben, die es (natürlich) noch nicht gibt.
§ 9 RVG spricht doch von voraussichtlich entstehenden Gebühren, also was soll der Quatsch? Oder übersehe ich was??“