Und dann hier die Lösung zu dem (schwierigen? 🙂 ) Rätsel vom vergangenen Freitag: Ich habe da mal eine Frage: Schwierig, was kann ich in dem Verbindungsfall abrechnen? Sie lautet(e):
„Moin,
ich denke, so schwer ist es nicht:
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Im Verfahren „Strafbefehl“ Nrn. 4100, 4106 VV RVG nebst Auslagen,
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im Verfahren „Anklage“ Nrn. 4100, 4106 VV RVG nebst Auslagen
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ab Verbindung dann keine VG mehr, da die ja schon im Verfahren „Anklage“ entstanden ist und auch keine TG, da kein Termin stattgefunden hat.
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Aber: Entstanden ist noch die Nr. 4141 VV RVG, die aber nur einmal, da ab Verbindung nur noch eine Angelegenheit vorliegt.“
Ging doch. Oder? 🙂