Und dann die Freitagsfrage, die mal wieder zeigt: Neue gesetzliche Regelungen bringen neue gebührenrechtliche Probleme/Fragen, und zwar:
„Hat jemand schon Erfahrung mit der Abrechnung der neuen Beiordnung bei Abschiebehaft, die seit dem 01.03.24 gilt?
Der Rechtsausschuss hat diese nicht für zu Ende gedacht, weil es keinen Abrechnungsverweis in 62d AufenthG gibt und auch nichts in § 39 und 45 RVG? Hat jemand dankenswerterweise eine Idee?“
Na, jemand eine Idee?
Sehr geehrter Herr Kollege Burhoff,
m.E. dürften hier die Ziff. 6300 ff. VV RVG einschlägig sein. Dementsprechend
VV RVG
6200 224,00 €
6201 224,00 €
7002 20,00 €
7008 88,92 €
Summe 556,92 €
MfkG