Und dann noch folgende Frage, und zwar heute eine Abrechnungsfragen in Zusammenhang mit der Adhäsion, mal wieder aus der FB-Gruppe „Strafverteidiger“. Gefragt wird Folgendes:
„Ich habe zwei Nebenkläger vertreten und für jeden einen eigenen Adhäsionsantrag gestellt (keine Bestellung/Beiordnung).
Angeklagter muss sämtliche Kosten tragen.
Ich stehe nun vor der Frage, wie ich die Kostenfestsetzungsanträge stelle.
Ich kann ja nicht 2x die kompletten Verfahrensgebühren, bzw zwei Termingebühren berechnen.
Ich bin im Moment soweit, dass ich die Kosten für die Nebenklage bei zwei Nebenklägern nehme, das halbiere und dann jeweils die Kosten für das Adhäsionsverfahren dazu rechne.
Damit dürfte ich jedoch mein Anwaltsprogramm überfordern
Gibt es einen „eleganten“ Weg?
Und BTW: Fällt für das Adhäsionsverfahren nochmals die Telko-Pauschale an?“
Ich habe dann „sicherheitshalber“ nachgefragt, und zwar:
„Und dann muss ich nachfragen: Um was ging es genau bei den Adhäsionsantrag und was lag den Nebenklagen zugrunde?“U
Und darauf hat es dann folgende Ergänzung gegeben:
„Zwei getrennte Schmerzensgeldanträge (Täter hat erst den einen, dann den anderen verdroschen).
Das OLG Brandenburg hat zu der Konstellation mal eine Entscheidung getroffen (Beschluss vom 17. Februar 2009 – 2 Ws 8/09 –, juris). Allerdings meine ich, dass da eine Postpauschale fehlt, wobei das damals wahrscheinlich richtig war.“