In der heutigen RVG-Frage dann auch noch einmal etwas zur Verbindungsproblematik, und zwar – ebenfalls aus der FB-Gruppe „Strafverteidiger“:
Guten Morgen!
Langjähriger “Lieblingsmandant“ erscheint mit 10 Vorladungen zur Vernehmung, unterschiedliche Vorwürfe, unterschiedliche Aktenzeichen, unterschiedliche Vernehmungstermine. Ich zeige in allen die Verteidigung an und beantrage meine Beiordnung nach Weiterleitung.
Staatsanwalt verbindet zunächst alle 10 Verfahren und beantragt dann die Beiordnung. Beiordnung erfolgt. Er ist der Meinung, Zitat, „wir Anwälte verdienen sowieso zuviel und deshalb handhabt er das nach Rücksprache mit dem Bezirksrevisor immer so, dass er erst verbindet und dann die Beiordnung nur für das eine Verfahren erfolgt“.
Ich bin der Meinung, die GG und die Gebühr für das vorbereitende Verfahren kann ich dennoch in allen Verfahren in Ansatz bringen und sind auch festzusetzen, ohne dass sich das Gericht hierzu nochmal verhalten müsste. Ich bin zuvor tätig geworden und ob er danach zu einem Ermittlungsverfahren verbindet, ist meines Erachtens irrelevant. Liege ich falsch?2
Sollte nicht so schwer sein.