Und dann noch die Lösung zum Freitagsrätsel: Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren sind im „zweiten Verfahren“ entstanden?
Ich hatte zunächst noch einmal nachgefragt, und zwar:
„Wenn ich das richtig verstehe, ist das zweite Verfahren weder mit dem ersten Verfahren verbunden worden noch ist im zweiten Verfahren eine Beiordnung erfolgt. Richtig?“
Darauf hat der Fragesteller dann wie folgt geantwortet:
„Die Verbindung hat nicht stattgefunden, Beiordnung sollte eigentlich im Bürowege erfolgen. Habe diesbezüglich auch heute schon nachgehakt.“
Und dann habe ich noch einmal geantwortet:
„Wo sollen denn dann derzeit gesetzliche Gebühren herkommen?
Keine Verbindung, also stellt sich nicht die Frage der Erstreckung, und eine eigenständige Verbindung für das zweite Verfahren liegt derzeit nicht vor. Also sehen Sie zu, dass die erfolgt. Sie werden da aber ggf. die Diskussion über die Frage der Zulässigkeit der nachträgöichen Beiordnung haben. Ggf. sollten Sie sich auf den Standpunkt stellen, dass die Beiordnung konkludent durch Ihre Inanspruchnahme erfolgt ist. Wird alles ggf. nicht einfach.“