Und am vergangenen Freitag war gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Ich fahre vom Wohnort zum Gericht, wie rechne ich ab?
Dazu hatte ich geantwortet:
Es gibt 2 BvR 813/99, ist aber schon etwas älter. Sie finden auch einige Entscheidungen bei Burhoff/Volpert, Teil A Rdn. 258. Schauen Sie bitte auch noch einmal in den Kommentar bei Vorbem. 7 Rn 39 ff. Danach ist auf den Ort der tatsächlichen Abreise abzustellen (so wohl auch OLG Düsseldorf AGS 2021, 167).