Und dann hier noch die Frage zum Gebührenrecht, und zwar heute zur Fahrtkosten
„bei der Abrechnung von Pflichtverteidigergebühren bin ich seitens des Kostenbeamten aufgefordert worden, fiktiv zwischen Kanzlei und Gericht abzurechnen, obwohl ich vom Wohnort zum Gericht gefahren und dies natürlich wahrheitsgemäß angegeben und abgerechnet habe. Da ich regelmäßig beide „Ansichten“ erlebe, bitte ich um verlässliche Erfahrungen bzw Fundstellen. Vielen Dank!