Und dann der Wochenspiegel für die vergangene Woche mit folgenden Hinweisen auf Beiträge aus anderen Blogs, und zwar.
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Warum wir alle am 10. November vor der JuMiKo demonstrieren sollten
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Prüfanforderungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit KI
- LG Köln: Ferienhausvermieter begeht Urheberrechtsverletzung mit Fotos einer Fototapete
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Modernes Studieren? Die Universität Trier schafft den Fernzugriff auf beck-online und juris ab
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AG Düsseldorf: 500,- EUR Schadensersatz für nicht erteilte DSGVO-Auskunft
- und dann aus meinem Blog die beiden ANOM-Beiträge, und zwar:
BtM II: Verwertbarkeit des ANOM-Chatverkehrs, oder: LG Memmingen nimmt Beweisverwertungsverbot an und Die Woche beginnt und endet mit ANOM-Chat, oder: Wunder 2.0 – OLG München verneint Verwertbarkeit