Die Frage am Freitag war: Ich habe da mal eine Frage: Wie ist das mit Reisekosten und Abwesenheitsgeld für das Abholen der Akten?
Und hier die Antwort:
Moin,
ohne jetzt die Einzelheiten genau zu kennen: Ich würde es mal mit den Auslagen versuchen. Ob es sich um eine „Geschäftsreise“ gehandelt hat, kann ich ebenfalls nicht beurteilen.
Die Nr. 4102 VV RVG dürfte in der Tat nicht entstanden sein. Es war weder ein „Termin“ noch ist ja eine Vernehmung des Mandanten erfolgt. Das war eine „Besprechung“, die über die Verfahrensgebühr abgedeckt ist.