Am Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Wer ist durch die Beiordnung beschwert?
Die Antwort war etwas mühsam. Hier der Schriftwechsel: 🙂
“ Ich:
Moin, Rückfrage: Warum wollen Sie sich beschweren?
Ich denke, Sie sind nicht beschwert.
Fragesteller:
Guten Abend, weil natürlich der Kollege seine Gebühr an die Kollegin verliert. Das wäre nicht der Fall, wenn Sie für den urlaubsabwesenden beigeordnet wäre, wie es eigentlich üblich ist.
Ist nach Ihrer Meinung nach gar keiner beschwert?
Schönen Abend
Ich:
Moin, der Kollege war doch auch teilweise anwesend?
Fragesteller:
Ja, war er.
Ich:
Dann verstehe ich das Problem nicht. Dann ist doch bei beiden die TG entstanden.
Fragesteller:
Nein eben nicht da die Kollegin für den teilweise anwesenden Kollegen beigeordnet wurde mit der Maßgabe dass keine weiteren Kosten entstehen.
Ich:
Wo steht das bitte bisher im Sachverhalt? Bitte demnächst vollständige Sachverhalte. Das spart uns allen Zeit.
Dann kann, wenn darüber vorab keine Einigung erzielt worden ist bzw. man sich damit einverstanden erklärt hat, Beschwerde eingelegt werden. Die wird auch Erfolg haben. Rechtsprechung steht auf meiner Homepage.
Fragesteller:
Oh. Entschuldigung für das Missverständnis. Vielen Dank.“
Die „Schreiberei“ zeigt man wieder: Sachverhalt ist alles bzw. Grundvoraussetzung für eine fundierte Lösung 🙂 .