Ich habe da mal eine Frage: Wer ist durch die Beiordnung beschwert?

© AllebaziB – Fotolia

Und dann am Nachmittag noch die Gebührenfrage, und zwar:

„Sehr geehrter Herr Kollege Burhoff,

Vielleicht können Sie mir netterweise folgende Frage beantworten:

Ich sitze mit einem Kollegen in einem größeren Verfahren. Ich war zeitweise im Urlaub und nicht anwesend. In dieser Zeit hatte der Kollege eine andere Sache parallel, so dass wir eine Kollegin fragten. Diese sollte sich dann für mich als urlaubsabwesenden beiordnen lassen. Jetzt hat der Vorsitzende aber gemeint, dass er die Kollegin nur für den an diesem Tag teilweise anwesenden Kollegen beiordnet und hat dies auch so gemacht. Jetzt meine Frage: wer ist da beschwert und kann man sich da überhaupt gegen den Beschluss wenden?

Vielen Dank im Voraus.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert