Ich hatte am Freitag gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Einstellung und HV-Termin aufgehoben, Nr. 4141 VV RVG?
Auf die Frage habe ich dem Kollegen mit einem Hinweis auf den RVG-Kommentar geantwortet:
„Schauen Sie bitte mal im RVG-Kommentar bei Nr. 4141 VV RVG Rn 45 und da dann Ziffer 12.
Anwendbar ist m.E. außerdem die Rechtsprechung, die bei den Ziffern 7 und 8 zitiert ist.
Argument: Wenn die Nr. 4141 VV RVG anfällt, wenn noch einer ausgesetzten HV noch die Einstellung erreicht wird, dann erst recht, wenn nur eine HVT aufgehoben worden ist.“
Und wer es ggf. nachlesen will/muss: <<Werbemodus an>> hier der Hinweis zur Bestellmöglichkeit für Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl. 2021. <<Werbemodus>> aus.