Und dann – vor dem Wochenende – noch die Freitagsgebührenfrage. Heute ganz kurz – kommt aus einer Facebook-Gruppe -:
„Nach gerade geführter Diskussion unter Kollegen bitte ich um ein likörisches Machtwort:
Die StA erhebt Anklage zum LG, das LG eröffnet vor dem AG.
Fallen die Nr. 4107 und die Nr. 4113 an (Tätigkeit unterstellt) oder nicht?“
Sollte nicht so schwer sein.