Heute dann mal wieder eine Frage aus der FB-Gruppe „Strafverteididger“, und zwar.
„Ich habe eine mir bislang unbekannt gebliebene Gebührensituation:
OWi Waffenbehörde – Bußgeldbescheid – Einspruch+AE – Einlassung – Einstellung § 47 Abs. 1 OWiG. Mein KFA wird abgelehnt. Dagegen Antrag auf gerichtliche Entscheidung. Erfolgreich: „Der Kostenbescheid wird aufgehoben. Die notwendigen Auslagen des Betroffenen aus dem Bußgeldverfahren trägt die Staatskasse. Sie trägt ebenfalls die Kosten und notwendigen Auslagen des Betroffenen hinsichtlich des Antrags …
Bekomme ich da überhaupt etwas? Beim MdR lese ich: keine eigene Angelegenheit, ist mit der Verfahrensgebühr abgegolten.
Warum schreibt das AG dann den letzten Satz?“