Und dann noch die Lösung zur Frage vom vergangenen Freitag. Die lautete: Ich habe da mal eine Frage: Welche vollstreckungsrechtliche Verfahrensgebühr ist entstanden?.
Hier die Lösung:
„Zu 1) Da sollte OLG Dresden, Beschl. v. 03.07.2012 – 2 Ws 278/12, NStZ-RR 2012, 326 = StRR 2012, 477 = RVGreport 2014, 154 helfen, oder?
Zu 2) M.E. neue Angelegenheit, und mit der Argumentation des OLG Dresden dann Nr. 4204 VV RVG.“