Ich habe da mal eine Frage: Erhalten beide Verteidiger die Verfahrensgebühr für die Revisionsbegründung?

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Und dann noch die Gebührenfrage, und zwar heute:

„Moin,

für Ihren Gebührenfreitag:

A hat zwei Pflichtverteidiger X und Y. Gegen das Urteil des LG legt nur Y Revision ein – nicht X. X wird auch nicht entpflichtet.

X und Y begründen in jeweils getrennten Schriftsätzen auf Wunsch des A fristgerecht die durch Y eingelegte Revision.

Verdient X die Gebühr für das Revisionsverfahren? Ich meine – auch nach Lektüre des Burhoff/Volpert – ja, denn die bloße Einlegung gehört ohnehin zur Tatsacheninstanz und X ist nach wie vor beigeordnet.

Es gibt jedoch einige Kollegen, die sehen das anders und meinen X wäre „raus“. Was stimmt?“

3 Gedanken zu „Ich habe da mal eine Frage: Erhalten beide Verteidiger die Verfahrensgebühr für die Revisionsbegründung?

  1. M.M.

    Hier werden m.E. mehrere Fragen gestellt.

    1. Ist X die Verfahrensgeb. für die Revisionsinstanz entstanden? Ich meine, ja.

    2. Besteht für X ein Anspruch auf Zahlung der Verfahrensgebühr nebst Auslagen gegen die Landeskasse?
    Die für das gerichtliche Verfahren erfolgte Bestellung des Pflichtverteidigers X gilt grds. bis zur Rechtskraft des Urteils; sie erstreckt sich daher auch auf Einlegung und Begründung der Revision oder Rechtsbeschwerde (§ 143 Abs. 1 StPO; vgl. auch Meyer-Goßner, StPO, § 49 Rn. 5 ff.).

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