Und dann hier noch die Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Werden Zuzahlungen auch auf Fahrtkosten u.a. angerechnet?.
Meine Lösung konnte sehr knapp ausfallen, das sie sich aus dem Gesetz ergibt. Man übersieht/überliest es aber schnell. Die Antwort lautete:
„Moin,
lies mal bitte den § 58 Abs. 3 ŔVG.
Da steht „Gebühren“ und dann lies bitte § 1 RVĜ. Gebühren und Auslagen = Vergütung.
Fazit: Keine Anrechnung auf Fahrtkosten usw., denn das sind „Auslagen“.“