Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Und nochmals – altes oder neues Recht?

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Am Freitag hatte ich dann hier noch einmal eine Frage zur Anwendbarkeit des neuen Rechts in den Raum gestellt, nämlich: Ich habe da mal eine Frage: Und nochmals – altes oder neues Recht?

Darauf hatte ich folgende (kurze) Antwort gegeben:

„Die Wiedereinsetzung führt ja nicht dazu, dass es sich um ein neues Berufungsverfahren handelt, sondern das alte Berfungsverfahren wird fortgesetzt. Daher bleibt es m.E. beim alten Recht.“

Der Fragesteller/die Fragestellerin hat es mit Fassung getragen.

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