Und dann noch die Lösung zu der Frage vom vergangenen Freitag. Die lautete: Ich habe da mal eine Frage: Entstehen für das abgetrennte Einziehungsverfahren Gebühren?
Ich hatte – wie gewünscht – kurz geantwortet, und zwar mit:
„Burhoff/Volpert, Teil A Rn 2126 bestätigt deine Auffassung“ 🙂
Ich konnte mich so kurz fassen, weil
1. Der Kollege Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl. 2021, zu Hand hat
2. Ich die Thematik hier auch schon einmal behandelt hatte, und zwar hier unter: Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Wie ist es mit der Nr. 4142 VV RVG im “Nachverfahren”?
Dann bleibt mir jetzt nur noch darauf hinzuweisen <<Werbemodus an>>, den man den Kommentar hier bestellen kann 🙂 <<Werbemodus aus>>. Solche – und ähnliche Fragen – werden dort beantwortet.