Vor Ostern hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Wie rechne ich den “Besprechungstermin” bei der Kammer ab?
Hier dann meine Antwort:
„Sie haben es richtig erkannt. Es ist keine Hauptverhandlung und es passt auch die Nr. 4102 VV RVG nicht. Es liegt keiner der Fälle der Nr. 4102 VV RVG vor.
Also wird die Teilnahme nicht besonders honoriert. Ggf. über die Pauschgebühr, aber auch da wenig Erfolgsaussicht.
Wenden Sie sich an den DAV, der sollte mal auf eine Erweiterung der Nr. 4102 VV RVG drängen.“
Und wer jetzt meint, man könne ja die Nr. 4102 VV RVG analog anwenden: Auch das geht nicht. Warum das nicht geht, steht bei <<Werbemodus an>>: Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, den man hier bestellen kann. <<Werbemodus aus>>.