Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren nach Rücknahme der Rechtsbeschwerde?

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Am vergangenen Freitag lautete die RVG-Frage: Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren nach Rücknahme der Rechtsbeschwerde?

Hier meine Antwort:

„Einlegung ist noch gerichtliche Verfahrensgebühr des Amtsgericht (§ 19 Abs. 1 Nr. 10 RVG), Rücknahme kann Nr. 5113 VV RVG sein (vgl. LG Osnabrück, RVGreport 2019, 339 = JurBüro 2020, 24 = RVGprofessionell 2019, 180 für die Revision ).

Nr. 5115 VV RVG m.E. ja, die überwiegende Meinung würde sie wahrscheinlich nicht geben. Kommt ein wenig auf die Umstände an.2

Und dann mal wieder <<Werbemodus an>>: Hier geht es zur Bestellung von Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl. 2021, <<Werbemodus aus>>.

 

Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren nach Rücknahme der Rechtsbeschwerde?

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