Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Haben wir eine Einigungsgebühr verdient?

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Am Freitag lautete die Frage: Ich habe da mal eine Frage: Haben wir eine Einigungsgebühr verdient?.

Ich habe darauf folgende kurze Antwort gegeben, es gibt dazu auch nicht viel zu sagen .-) :

„…..

Zu Ihrer neuen Frage. Nein, die Nrn. 1005 ff. RVG ist im Strafverfahren nicht abrechenbar. Das Adhäsionsverfahren ist eine Ausnahme. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus meinem Beitrag in RVGreport 2010.“

Und dann mal wieder <<Werbemodus an>>, denn es folgt der Hinweis auf: Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußdgelsachen, 6. Aufl., 2021, wor auch die Fragen natürlich behandelt sind. Zur Bestellung geht es hier. <<Werbemodus aus>

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