Und dann noch die Lösung zu meiner letzten Frage, die lautete: Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren entstehen beim Streit um die Fahrverbotsdauer?.
Meine Antwort:
„Moin,
das dürfte eine Einzeltätigkeit sein bzw. für die Tätigkeiten dürfte gem. Anm. 4 zur Nr. 5200 VV RVG die Nr. 5200 VV RVG angefallen sein.
Im Übrigen eine Frage und eine Bitte:
Sie verfügen über unseren RVG-Kommentar, mit dem sich solche Fragen beantworten lassen (vgl. Nr. 5200 Rn 5 ff.)?
Und: Bitte die Fragefrequenz ein wenig reduzieren. Wenn ich von anderen Kollegen auch so häufig gefragt würde, hätte ich bald nur noch mit Antworten zu tun.“
Dem ein oder anderen mag das ein wenig hart klingen. Der Kollege hat es mir aber nicht krumm genommen. Manchmal muss man leise „zur Ordnung rufen“.
Und für alle die, die <<Werbemodus an>> über Burhoff/Volpert, RVG Straf und Bußgeldsachen, 6. Auf., 2021, nicht verfügen: Den kann man hier bestellen 🙂 <<Werbemodus aus>>.