Und dann vor dem 2. Adventswochenende noch die Gebührenfrage, und zwar Folgendes:
„……
Ich habe doch tatsächlich in einem Privatklageverfahren verteidigt. Es wurde eingestellt. Der Privatkläger legt sofortige Beschwerde ein und scheitert. Die Kosten und notwendigen Auslagen werden ihm auferlegt.
Welche Gebühr kann ich nun geltend machen?“