Heute dann mal eine etwas außergewöhnliche Frage, die mich vor einiger Zeit erreicht hat, und zwar:
Im Betreff der entsprechenden Mail hieß es:
„Verfahrensgeb. Nr. 6100 od. 5100 VV RVG bei Zuwiderhandlung gegen ital. Straßenverkehrsordnung“
und in der Mail dann:
„Sehr geehrter Herr Burhoff,
unsere Mandantschaft hatte zweimal gegen die italienische Straßenverkehrsordnung verstoßen. Nach umfangreicher Einarbeitung und Recherche wurde fristgemäß Widerspruch/Einspruch in italienischer Sprache eingelegt. Die daraufhin eingegangenen Bescheide des Präfekten mussten in die deutsche Sprache übersetzt werden.
Nun wollen wir unser RA-Honorar gegenüber der hinter der Mandantschaft stehenden Rechts-schutzversicherung abrechnen. Welche der beiden Gebührentatbestände finden Anwendung?Über eine Antwort von Ihnen freue ich mich und bedanke ich mich bereits im Voraus.“
Ich sage: Es ist/war nicht einfach. 🙂