Am Freitag hatte ich die Frage: Ich habe da mal eine Frage: Wie hoch sind die Auslagen, die bei anfänglicher Beschränkung des Rechtsmittels nicht angefallen wären?, online gestellt. Meine Antwort an den fragenden Kollegen lautete:
„ …… frage ich mich, wie dieser „Abzug“ berechnet wird. Dazu finde ich nichts.“
Das ist auch so richtig, denn dazu kann man auch allgemein kaum etwas schreiben. Allgemein müssen Sie schauen, welche Gebühren ggf. nur durch die (zu) späte Beschränkung entstanden sind. Ggf. zusätzliche HV-Termine. Und natürlich Auslagen für Zeugen, aber das ist eine Frage der Gerichtskosten.
Auch zu § 14 RVG kann man, ohne die Einzelheiten zu kennen, nichts Genaueres sagen.“
Manche Fragen lassen sich eben ohne Kenntnis der konkreten Umstände nicht beantworten.