Entziehung der Fahrerlaubnis, oder: Nicht wissentliche Drogenaufnahme nachvollziehbar

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By Dundak – Own work

Die zweite Entscheidung des Tages kommt dann mit dem OVG Saarland, Beschl. v. 02.09.2021 – 1 B 196/21 – aus dem Saarland.

In der Entscheidung geht es im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO um die Entziehung der Fahrerlaubnis und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Entziehungsentscheidung.

Da die Entscheidung recht umfangreich begründet worden ist, verweise ich hier nur auf den Volltext. Ich kann nicht alles einstellen. Das würde den Rahmen sprengen. Es handelt sich sicherlich um einen Einzelfall einer zugunsten des Fahrerlaubnisinhabers ausfallenden Interessenabwägung bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens. Das Besondere am Verfahren: Das OVG geht von einem nicht ausermittelten Sachverhalt aus und hält – was besonders bemerkenswert ist – Darstellung die Betroffenen zu einer nicht wissentlichen Drogenaufnahme für nachvollziebar. Hat man ja auch nicht so häufig.

Ein Gedanke zu „Entziehung der Fahrerlaubnis, oder: Nicht wissentliche Drogenaufnahme nachvollziehbar

  1. WPR_bei_WBS

    Ich mache ja gerne Witze über das Saarland. Aber: Hier erweist sich ein Obergericht des Saarlandes wieder einmal als Verteidiger des Rechtsstaats, der Wissenschaftlichkeit und letztenendes auch der einfachen, puren Logik. Gut, dass es geschehen ist, schade dass es nötig war.

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