Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Umfasst meine Vergütungsvereinbarung auch das Arrestverfahren?

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Am  Freitag hatte ich die Frage: Ich habe da mal eine Frage: Umfasst meine Vergütungsvereinbarung auch das Arrestverfahren?, zur Diskussion gestellt.

Darauf habe ich dem Kollegen folgende Antwort gegeben:

Moin,

das Strafverfahren und das Arrestverfahren sind keine unterschiedlichen Angelegenheiten, sondern „ein Verfahren“, in dem die Gebühren nach dem RVG entstehen.

Sie können also die Nr. 4142 VV RVG im Zweifel nicht neben der übrigen Vergütung geltend machen, es sei denn, Sie haben das ggf. ausdrücklich vereinbart.“

Die Antwort war nicht schwer, denn: Der ein oder andere erinnert sich vielleicht, dass wir die Frage ähnlich schon mal hier hatten, nämlich: Ich habe da mal eine Frage: Kann ich neben dem Stundenhonorar noch die Gebühr Nr. 4142 VV RVG abrechnen?. Und dazu hatte es die gegeben: Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Kann ich neben dem Stundenhonorar noch die Gebühr Nr. 4142 VV RVG abrechnen?

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