Am Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Was ist nach Einstellung in der Berufung mit der Auslagenentscheidung 1. Instanz?
Nun, die Antwort lag/liegt m.E. auf der Hand, und zwar:
„Moin,
nun, die Auslagenentscheidung der 1. Instanz ist hinfällig. Das Urteil ist ja nicht rechtskräftig geworden.
Es gilt die abschließende Kostenentscheidung und die enthält dann der § 153a-Beschluss.“