Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Was ist nach Einstellung in der Berufung mit der Auslagenentscheidung 1. Instanz?

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Am Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Was ist nach Einstellung in der Berufung mit der Auslagenentscheidung 1. Instanz?

Nun, die Antwort lag/liegt m.E. auf der Hand, und zwar:

„Moin,

nun, die Auslagenentscheidung der 1. Instanz ist hinfällig. Das Urteil ist ja nicht rechtskräftig geworden.

Es gilt die abschließende Kostenentscheidung und die enthält dann der § 153a-Beschluss.“

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