Am Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Wie bewahre ich meinen Mandanten vor den Kosten des Sachverständigengutachtens?
Die – abeschließende – Antwort auf die Frage habe ich – so leid es mir tut – nicht geben können.
Denn: Ich hatte bei dem Fragesteller rückgefragt:
„Moin,
warum will die RSV nicht übernehmen?
Wird die Mandantin identifiziert, wird der BGB erlassen und die Mandatin trägt die Kosten. Was soll denn ein besonderer Kostenfestsetzungsbescheid sein? Wird die Mandantin verurteilt, handelt es sich um Kosten des Verfahrens.“
Eine Antwort habe ich darauf nicht bekommen. Warum auch immer. Aber aus meiner Rückfrage kann man schon ersehen, in welche Richtung es geht. Fraglich ist, warum die RSV nicht übernehmen will – m.E. muss sie. Und: Wenn es zu einer „Verurteilung“ kommt, trägt die Betroffene die Kosten des Verfahrens. Was da ein besonderer Kostenfestsetzungsbeschei soll, erschließt sich mir nicht. Denn wird die Betroffene frei gesprochen, trägt die Landeskasse die Kosten.
Bei der Gelegenheit: Ich beantworte ja gerne Fragen. Aber ich erwarte dann auch, dass man auf Rückfragen antwortet. Einfach hängen lassen ist unfein.