Ich habe da mal eine Frage: Wie bewahre ich meinen Mandanten vor den Kosten des Sachverständigengutachtens?

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Und dann noch die Gebührenfrage mit dem Hinweis vorab: Mein Ordner leert sich, also bitte neue Fragen :-).

Die heutige Frage stammt aus dem Bußgeldverfahren, und zwar:

„Guten Abend Herr Burhoff,

ich komme in einer Bußgeldangelegenheit (Geschwindigkeitsverstoß) gerade nicht weiter , daher möchte ich gerne Ihr Angebot annehmen und Sie um Rat fragen:

Das in der Bußgeldakte vorhandene Lichtbild ist nicht gut erkennbar. Die Behörde möchte nun vorgerichtlich ein anthropologisches Gutachten in Auftrag geben und die Kosten meiner Mandantin in einem gesonderten Kostenfestsetzungsbescheid auferlegen, sofern sie als Fahrer auf dem Beweisfoto wiedererkannt wird. Diese Kosten will die Rechtsschutzversicherung (Deckungszusage zur Verteidigung liegt vor) aber nicht übernehmen. Wie gehe ich weiter vor? Gibt es eine Möglichkeit die Mandantin vor den Kosten zu bewahren, sofern sie doch als Fahrer erkannt wird.“

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