Und dann zum Abschluss des Gebührentages noch die RVG-Frage. Die nachfolgende Frage hat mich über den Messenger-Dienst bei FB erreicht:
…..heute mal eine doofe „Gebührenanfrage„ von mir:
Gilt eigentlich die Pflichtverteidigerbestellung über das Urteil hinaus? – Es mehren sich Mandanten Anfragen, die nach Abschluss des Verfahrens im Rahmen der Vollstreckung Zahlungsaufforderungen der Staatsanwaltschaft wegen des festgesetzten „Wert Ersatz „erhalten……“
Wer hat eine Idee?