Ich habe da mal eine Frage: Wie werden Tätigkeiten nach dem Urteil wegen „Wert-Ersatz“ abgerechnet?

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Und dann zum Abschluss des Gebührentages noch die RVG-Frage. Die nachfolgende Frage hat mich über den Messenger-Dienst bei FB erreicht:

…..heute mal eine doofe „Gebührenanfrage„ von mir:

Gilt eigentlich die Pflichtverteidigerbestellung über das Urteil hinaus? – Es mehren sich Mandanten Anfragen, die nach Abschluss des Verfahrens im Rahmen der Vollstreckung Zahlungsaufforderungen der Staatsanwaltschaft wegen des festgesetzten „Wert Ersatz „erhalten……“

Wer hat eine Idee?

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