Die 44. KW. liegt hinter uns, die 45. KW. mit dem beginnenden „Lockdown Two“ vor uns. Ist nicht toll, muss aber wohl so sein. Und: Befinden wir uns nicht alle schon das ganze Jahr in einem Lockdown? Wenn ich überlege, was ich alles nicht gemacht habe, dann schaffe ich das jetzt auch noch (ich weiß, ich weiß, ich weiß ……). Man muss das Beste daraus machen, das Lamentieren und Klagen macht es m.E. nur schlimmer. Also: Packen wir es an.
Und hier gibt es dann zum Nachlesen – Zeit ist ja sicher dann genug da:
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LG München I: Versicherungsleistungen wegen Corona-bedingter Betriebsschließung (1/2),
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BayObLG: Faires Verfahren auch bei Fehlen einer Fotodokumentation der Geschwindigkeitsmessung,
- EuGH: Fehlerhafte LKW-Maut-Berechnung durch Bundesrepublik Deutschland – Kosten der Verkehrspolizei dürfen nicht Berechnung mit einfließen,
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Datenerhebung im Fahrzeug – Die 10 wichtigsten Anforderungen,
- und aus meinem Blog: News aus dem Bundesrat: KostRÄG erst zum 01.01.2023 in Kraft?, oder: Der Rechtsanwalt als Sparschwein?