Heute vorab zum „normalen“ Programm eine Kurznachricht zum KostRÄG 2021.
Bisher war das Gesetz ja nur im Bundesrat und in einer sog. vereinfachten (ersten) Lesung im Bundestag. Heute ist dann im Bundestag „High Noon“, denn es stehen dort um 12.00 Uhr die zweite und dritte Lesung an.
Am 18.11.2020 hat im Bundestag – im Fachausschuss – das sog. erweiterte Berichterstattergepräch stattgefunden. Die Ergebnisse sind dann in die entspechende Beschlussempfehlung in der BT-Drucksache 19/24740 eingemündet. Danach wird das KostRÄG 2021 – bezogen auf die Änderungen im RVG – weitgehend so verabschiedet werden, wie es aus dem Bundesrat gekommen ist. Es muss dann noch am 18.12.2020 in den Bundesrat und kann danach verkündet werden. Es dürfte also 01.01.2021 in Kraft treten.
Wer Interesse daran hat, was im einzelnen abgelaufen ist, der kann sich hier auf der HP des Bundestages informieren.
Und wer die Beratungen live erleben will, der kann sich den Livestream des Bundestages anschauen.
Was ganz interessant ist. Die AfD – ja, die AfD – hatte noch versucht, das KostRÄG für die Strafverteidiger auszubessern, indem man natürlich keine eigenen Vorschläge gemacht hat, aber versucht hat, einen Teil der Vorschläge aus der Gemeinsamen Empfehlung von DAV/BRAK aus dem Jahr 2018 durchzudrücken. Das ist nicht gelungen. Wer hätte gedacht, dass die AfD mal einen vernünftigen Vorschlag macht 🙂 ?