Und dann noch das Gebührenrätsel. Das ist ziemlich frisch. Gefragt wurde.
„Lieber Herr Kollege Burhoff,
in einer Strafsache habe ich eine Verhandlungsverbindung (2 Verfahren) und habe alle Gebühren in der ersten Instanz zweifach beantragt und diese auch erhalten.
Erhalte ich in der Berufungsinstanz die Verfahrensgebühr für die Einlegung der Berufung auch zweifach?
Irgendwie kann ich das nirgendwo klar erlesen.“
Na? Ich sage gleich: Das kann man nicht ohne Rückfrage beantworten.
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