Und dann noch die Gebührenfrage – heute auch zur Erstreckung. Das bewegt dann doch 🙂 :
„Eine gebührenrechtliche Frage:
Die Revisorin will meine Gebühren kürzen.
Es gibt ein Hauptverfahren für dieses wurde ich beigeordnet. Nach der Beiordnung wurden zwei weitere Verfahren verbunden und das Verfahren, zu dem Beiordnung bereits vorlag, als führendes benannt. Jetzt sagt die Gebührenstelle, es sei in den beiden weiteren Verfahren keine Beiordnung erfolgt. Bedarf es dieser ausdrücklich?? Wäre sch….ade, denn dann wären einige Gebühren weg…schnief.“
Ich habe dann wegen der Daten nachgefragt und folgende Antwort bekommen:
„Hallo Herr Kollege,
hier noch einmal die genauen Daten:
Beiordnung am 27.02.2018 zum ersten Verfahren
Verbindung von weiterem Verfahren zu dem ersten 06.11.18 mit Vermerk das obiges Verfahren führt
Verbindung von weiterem Verfahren zu dem ersten 10.10.19 mit Vermerk das erstes Verfahren führt.
Ladung zum Termin als Pflichtverteidiger“
Pingback: Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Erstreckung ja oder nein? | Burhoff online Blog