Heute endet dann die 30. KW/2020, und zwar mit folgendem Wochenspiegel bzw. folgenden Hinweisen auf Beiträge anderer Blogs. Ich hoffe übrigens, dass ich nicht bald wieder mit Corona-Beiträgen beginnen muss. Sieht ja nicht so gut aus. Also bitte, schön brav Abstand halten und Maske tragen. Kann doch nicht so schwer sein, ist es aber leider wohl für viele.
Also hier dann die Beiträge
- BGH: Elektronisches Dokument ist wirksam beim BGH eingegangen wenn es auf dem für diesen eingerichteten Empfänger-Intermediär im Netzwerk für das EGVP gespeichert wurde,
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OLG Rostock: Verfolgung Unschuldiger durch Ausstellung unrichtiger Verwarnungen
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Auswirkungen der EuGH-Entscheidung zum „Privacy Shield“ auf Ihre Kanzleihomepage ,
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Bestandsdatenauskunft für Behörden? – Aber bitte verfassungsgemäß!
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BGH: Quadratische Verpackung für Ritter-Sport-Schokolade bleibt als Marke geschützt ,
- und dann aus meinem Blog – mit weitem Abstand vorn: OWi I: Der Touchscreen im Tesla, oder: “Ein elektronisches Gerät”?