Und dann noch zum Tagesschluss das Gebührenrätsel/die Gebührenfrage. Heute ganz frisch, da die Frage erst gestern in der FB-Gruppe „Strafverteidiger“ gestellt worden ist. Als ich sie gelesen habe, file mir ein, dass man dazu mal etwas im StRR machen könnte/müsste 🙂 .
Hier dann die Frage:
„Moin!
Welche Auswirkungen hat eine gemeinschaftliche Nebenklagevertretung mehrerer Nebenkläger durch einen Rechtsanwalt i.S.v. § 397b StPO gebührenrechtlich? Entstehen Gebühren doppelt oder werden sie nur erhöht (welche, um welchen Faktor) ?
Danke!“
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