Zunächst heute am Ostersonntag allen Lesern und Freunden – den anderen auch 🙂 – allen Followern usw. ein frohes Osterfest. In einer bewegten Zeit, so kann man es wohl sagen. Denn das Corona-Virus hat uns immer noch alle im Griff – zumindest spüren wir alle die Auswirkungen. Aber sehen wir es doch mal positiv: Wir können demnächst sagen: Wir sind dabei gewesen. Nun ja, musste nicht unbedingt sein. Ist aber nun mal so.
Und auch in der ablaufenden Woche war natürlich Corona das beherrschende Thema. Hinzuweisen ist auf folgende Beiträge:
- ,
- Gutscheine statt Rückerstattung wegen Corona,
- Erkrankung mit Coronavirus – habe ich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
- Miete verweigern und Kündigungsschutz wegen Corona-Krise?,
- Millionen Verbraucher können Kreditverträge widerrufen – 5 Dinge, die Sie jetzt wissen müssen!,
- OLG Brandenburg: Keine Berufungsverwerfung bei Eintreffen des (verspäteten) Angeklagten noch vor Urteilsverkündung,
-
AG Wittlich: Aktenversendungspauschale nur bei Versendung der Akte in der richtigen Form,
- EuGH: Vermietung von mit Autoradio ausgestatteten Fahrzeugen ist keine öffentliche Wiedergabe und Autovermieter muss keine Gebühr an Verwertungsgesellschaft zahlen
- und aus meinem Blog war es dann: Corona: Ein Lesetipp/Service von ZAP/VRR/StRR, oder: Corona und Strafrecht/Reiserecht