Am vergangenen Freitag ist es hier im Rätsel um ein kostenrechtliches Problem gegangen, und zwar: Ich habe da mal eine Frage: Muss der Mandant die Kosten für beide “Durchgänge” tragen?
Sicherlich eine Frage, die sich Mandanten häufiger stellen werden. Daher hatte ich die Frage hier auch zur Diskussion gestellt. Und daher dann auch heute die Antwort:
„Moin,
ich muss Sie enttäuschen.
Verfahrenskosten ist grundsätzlich alles, es sei denn das Gericht hat von § 465 Abs. 2 StPO Gebrauch gemacht. Sie können es auch mit “ 21 GKG versuchen, aber auch das wird m.E. nichts bringen.“
Die Problematik muss man „auf dem Schirm haben“ und bei der Entscheidung: Rechtsmittel ja oder nein, immer auch mit einbeziehen. Denn das dicke Kostenende kommt dann ggf. nach.