Am vergangenen Freitag ging es um: Ich habe da mal eine Frage: Muss da nicht eine Kosten(grund)entscheidung ergehen?.
Dem Kollegen habe ich wie folgt geantwortet:
„Nein, es gibt keine Kostengrundentscheidung. Es handelt sich nicht um eine abschließende Entscheidung i.e.S. Ist wie im Ermittlungsverfahren. Da gibt es bein Einstellung ja auch keine Kostengrundentscheidung bzw. nur in den gesetzlichen Ausnahmefällen.“