Ich habe da mal eine Frage: Was gehört in U-Haftsachen alles zum „Mandat“?

© AllebaziB – Fotolia

Und dann für heute zum Schluss noch die Gebührenfrage, und zwar.

Frage: (laufende Pflichtverteidigung: Uhaft):

Fallen Anträge im „Strafvollzug“ (zB gegen Verlegung Antrag auf gerichtliche Entscheidung etc., gegen Unterbringung im Besonders gesicherten Haftraum, Verpflichtung zur Vorstellung beim Arzt etc. ) in die Pflichtverteidigung und sind diese von der VerfahrensG abgegolten?

Oder sind diese neue Mandate die dann ggfls getrennt abzurechnen sind ?

Falls zur Pflichtverteidigung gehörend, geben diese Anlass für eine Pauschgebühr?“

Bei der Gelegenheit: Mein „Fragenordner“ ist ziemlich leer….. 🙂

 

Ein Gedanke zu „Ich habe da mal eine Frage: Was gehört in U-Haftsachen alles zum „Mandat“?

  1. Pingback: Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Was gehört in U-Haftsachen alles zum “Mandat”? | Burhoff online Blog

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert