Wir schließen heute dann die 19. KW. des Jahres 2019 – sind also schon ganz schön weit im (neuen) Jahr 🙂 . Auch heute gibt es zum Wochenschlauss dann einen Rückblick, und zwar auf folgende Beiträge:
- Verfassungsgerichtshof des Saarlandes verhandelte über Nachprüfbarkeit von Geschwindigkeitsmessungen,
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Nein sagen können: zur AfD und ihrem Anspruch auf einen Platz im Bundestagspräsidium,
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Ein(e) Schröder zu viel, – Frage: Lachen oder Weinen?,
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OLG Schleswig: Aussetzung von „VW-Klagen“ nur bei Anmeldung zum Klageregister,
- und aus meinem Blog: Bestellung von BtM im Darknet, oder: Hinreichender Tatverdacht?