Und die dritte Entscheidung hat auch eine beweisrechtliche Problematik zum Gegenstand. Ergangen ist der OLG Celle, Beschl. v. 24.01.2019 – 3 Ws 317/18 (StrVollz) allerdings im Vollzugsverfahren. Es geht um die Frage der notwendigen Sachkunde zur Beurteilung der anstaltsärztlichen medizinischen Betreuung des Gefangenen.
Dazu meint das OLG:
Im Rahmen des Freibeweisverfahrens kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die anstaltsärztliche Stellungahme dem Gericht die notwendige Sachkunde vermitteln.