Heute dann – obwohl es Karnevalssonntag ist 🙂 – natürlich auch einen Wochenspiegel. Und in dem Wochenspiegel für die 9 KW. weise ich hin auf:
- schon mal vorab: BGH – Raser können doch wegen Mordes verurteilt werdenm
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BVerfG: Keine Zurückweisung von Vorbringen gemäß § 296 Abs. 1 ZPO ohne richterliche Fristsetzung,
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Ärzte dürfen nicht für Schwangerschaftsabbrüche werben oder doch? – Die Neufassung des § 219a StGB,
- Bodycams bei der Polizei – nicht nur zum Schutz von Polizistinnen und Polizisten!, und dazu: Bodycam-Aufnahmen sind verwertbar,
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Bundestagsfraktion strebt weitere Verschärfung des Sexualstrafrechts an,
- Vorladung als Beschuldiger: Was tun?
- für die Karnevalsmuffel: Krawatte abschneiden – Einwilligung erforderlich!
- und dann noch aus meinem Blog: Bei Vorsatz “Absehen von einem Drogenfahrverbot überhaupt nicht … möglich”, oder: Will das AG den Betroffenen verspotten?