Heute läuft die 6. KW. 2019 ab. Aus der berichte ich über folgende m.E. interessante Beiträge anderer Blogs:
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Gehörlos Autofahren – Die wichtigsten Regelungen in Deutschland,
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Warum der EuGH-Generalanwalt in punkto „PKW-Maut“ Unrecht hat,
- Realitaetsferne Justiz-Container,
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Grenzenlose Ermittlung im Netz – zulasten des Grundrechtsschutzes?
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Rassistische AfD-Provokation auf Poetry Slam – Bürgermeisterin durfte sich AfD-kritisch äußern,
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Aktuelle Beispiele zum Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB,
- und dann aus meinem eigenen Blog – ist selten, dass das ein Samstagsbeitrag bis Sonntags schafft, aber bei dem Thema viellicht gar nicht so überraschend: Wissentliche Falschprotokollierung durch den Richter, oder: Aber so was von befangen„.
Es ist schon bemerkenswert, wie geräuschlos die fundamntalen BVerfG-Entscheidungen zur Kennzeichenerfassung an der Öffentlichkeit vorbei lanciert wurden. Es wird heutzutage nicht mehr groß zur Kenntnis genommen, wenn der Staat – wieder einmal – sich an den Grundrechten vergriffen hat. Statt dessen liegen wahrscheinlich die nächsten Gesetze schon in der Schublade und treten bald in Kraft bis das BVerfG sie wieder aufhebt.
Polizeirecht wird immer mehr in einen verfassungsrechtlichen Graubereich verlagert. Was die Innenpolitik will, macht sie einfach, gelegentliche Rüffel aus Karlsruhe bewusst in Kauf nehmend.