Am letzten Freitag hatte ich gepostet: Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren verdiene ich beim Zuständigkeitswechsel?. Die Frage stammte aus meinem im Mai 2018 eingestellten RVG-Forum. Die Antwort habe ich nicht mehr gefunden, aber:
Ich muss den Kollegen bestätigen: M.E. entstehen nicht die Nr. 4112, 4113 und Nr. 4124, 4125 VV RVG nebeneinander bzw. nacheinander. Das wäre nach § 15 RVG nur richtig, wenn man es mit zwei Angelegenheiten zu tun hätte. Das ist m.E. aber nicht der Fall, sondern es handelt sich um nur eine Angelegenheit/dieselbe Angelegenheit, so dass die Verfahrensgebühr nur einmal entstanden ist. Das dann aber aus dem Rahmen des höchsten damit befassten Gerichts bzw. dem höchsten Rahmen. Das ist LG Bad Kreuznach AGS 2011, 435 = RVGreport 2011, 226 = StRR 2011, 282 anders herum. Das wäre hier dann der Rahmen der Nr. 4142 VV RVG